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Die Verpflichtung zu elektrischen Ladestationen: elektrisieren Sie Ihr Unternehmen

Terminals für Unternehmen

Die Einrichtung von Ladestationen für Elektroautos für Elektroautos am Arbeitsplatz ist für viele Unternehmen zu einer Priorität geworden, die durch geltende Vorschriften und staatliche Anreize gefördert wird. Das Verständnis dieser gesetzlichen Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Planung der Infrastruktur in bestehenden oder im Bau befindlichen Gebäuden. Diese Vorsichtsmaßnahmen erleichtern nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern maximieren auch die Vorteile für die Unternehmen.

Neben den Vorteilen für die Nachhaltigkeit und das Markenimage ist die Installation von Ladestationen auch eine gute Möglichkeit, die Umwelt zu schützen. Ladesäulen in den Vordergrund. kann durch Förderprogramme wie das Advenir-Programm erhebliche finanzielle Anreize bieten. Diese Initiativen ermutigen Unternehmen, in Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu investieren, während sie gleichzeitig die Erfahrung der Mitarbeiter verbessern und ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, der sich für den Übergang zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln einsetzt.

Indem sie sich auf qualifiziertes Fachwissen bei der Installation und Wartung von Ladestationen stützen, können Unternehmen nicht nur die Vorschriften einhalten, sondern auch die Chancen nutzen, die der Übergang zur Elektromobilität bietet.

Inhaltsverzeichnis

Trouvez votre futur véhicule électrique ou borne de recharge

VinFast VF 8 Plus Extended Range

Katalogpreis

51 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

473 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 447 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 5.5 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 32 Min.

Mini Countryman E

Katalogpreis

Einen Antrag stellen

(ohne Bonus)

LLD ab

564 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 462 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 8.6 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 29 Min.

VinFast VF 8 Eco Extended Range

Katalogpreis

46 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

432 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 471 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 5.9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 32 Min.

Tesla Model Y Große Autonomie Antrieb

Katalogpreis

46 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

534 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 600 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 5.9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 29 Min.

Renault Kangoo E-Tech EV45 DC 80kW

Katalogpreis

38 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 285 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 12.6 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 24 Min.

Fiat E-Ulysse 75 kWh

Katalogpreis

70 400 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 306 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 13.3 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 38 Min.

Citroën ë-Spacetourer 75 kWh

Katalogpreis

62 720 €

(ohne Bonus)

LLD ab

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pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Citroën ë-Spacetourer 50 kWh

Katalogpreis

56 720 €

(ohne Bonus)

LLD ab

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pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 230 km

Renault 5 E-Tech 150hp Autonomie Komfort

Katalogpreis

33 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

499 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 400 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 7.5 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 33 Min.

Fiat 500 Cabrio 42 kWh

Katalogpreis

37 300 €

(ohne Bonus)

LLD ab

615 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 310 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 25 Min.

Fiat 500 Limousine 42 kWh

Katalogpreis

33 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

582 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 331 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 25 Min.

Fiat 500 3+1 42 kWh

Katalogpreis

35 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

604 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 317 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 25 Min.

Tesla Model 3 Performance

Katalogpreis

57 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

739 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 528 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 3.1 sec

Schnellladung (von 20 auf 80%): 20 min

Volkswagen iD.7 PRO

Katalogpreis

59 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

822 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 621 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 6.5 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 28 Min.

Porsche Taycan Cross Turismo Taycan Turbo

Katalogpreis

169 280 €

(ohne Bonus)

LLD ab

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pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 485 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 3.3 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 17 Min.

Porsche Taycan Taycan Turbo

Katalogpreis

167 840 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 435 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 3.2 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 17 Min.

Kia EV3 Long Range

Katalogpreis

40 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

508 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 600 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 7.7 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 33 Min.

Kia EV3 Standard Range

Katalogpreis

35 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

465 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 429 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 7.5 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 30 Min.

Peugeot 308 Hybrid 225

Katalogpreis

47 520 €

(ohne Bonus)

LLD ab

710 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 59 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 7.5 Sek.

Opel Astra-e 156 PS

Katalogpreis

40 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

545 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 418 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 9.2 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 26 Min.

Installieren Sie eine Ladestation mit Ihrem gewerblich geleasten Auto.

Verpflichtung zu Ladestationen in Unternehmen: alte und neue Gebäude

Ladestationen in Unternehmen: Was sagt das Gesetz?

Gemäß Artikel L113-13 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch)Die Gesetzgebung für die Installation von Ladestationen in Unternehmen variiert je nach Baujahr des Gebäudes und der Größe des Parkplatzes.

Für älteren GebäudenVor dem 1. Januar 2025 gebaut, müssen bestehende Parkplätze mit mehr als 20 Plätzen mit mindestens einer Ladestation für Elektroautos oder Plug-in-Hybride ausgestattet werden, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Darüber hinaus ist für jeweils 20 Parkplätze ein zusätzlicher Ladepunkt erforderlich. Bei Firmenparkplätzen mit mehr als 200 öffentlich zugänglichen Parkplätzen müssen mindestens zwei Ladestationen für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden sein, von denen eine ausschließlich für Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert ist.

Für neue Gebäuded.h. Gebäude, für die die Baugenehmigung nach dem 11. März 2021 eingereicht wurde, ist es obligatorisch, diese Gebäude vorzubereiten.

Konkret bedeutet dies, dass mindestens 1 von 5 Parkplätzen vorgerüstet sein muss. Darüber hinaus müssen 2% dieser Plätze, d.h. mindestens 1 Platz, für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein. In Parkhäusern mit mehr als 200 Stellplätzen müssen mindestens 2 Stellplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet sein, von denen einer ausschließlich für diese Kategorie von Nutzern reserviert ist.

Was ist die Vorrüstung für das Aufladen von Elektroautos in Unternehmen?

Der Zweck dieses proaktiven Ansatzes ist, dass das Unternehmen sich auf den Übergang zur Elektromobilität vorbereiten kann und gleichzeitig die Kosten und möglichen Störungen, die mit einer späteren Installation verbunden sind, reduziert. Darüber hinaus sendet es ein starkes Signal für nachhaltige Entwicklung und das Engagement für umweltfreundlichere Transportlösungen, was für das Image des Unternehmens und seine Beziehung zu seinen Stakeholdern von Vorteil sein kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorrüstung für das Aufladen von Elektroautos in Unternehmen einen sehr wichtigen Schritt zur Anpassung an neue Mobilitätsanforderungen darstellt und gleichzeitig eine nachhaltige Energiewende fördert.

Gebäude, die von der Verpflichtung zur Vorrüstung mit Ladestationen betroffen sind

Die Gesetz über die Ausrichtung der Mobilität (Loi d'Orientation des Mobilités) (LOM) vom 24. Dezember 2019 führte neue Bestimmungen für neue Gebäude ein, deren Bauantrag oder vorherige Erklärung nach dem 11. März 2021 eingereicht wurde, sowie für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Es wird nicht mehr zwischen Industrie- und Dienstleistungsgebäuden, öffentlichen Gebäuden und kommerziellen Gebäuden unterschieden.

Alle neuen Gebäude unterliegen nun den gleichen Anforderungen in Bezug auf die Vorrüstung mit Ladestationen. Ab dem 11. März 2021 müssen auch Gebäude, die einer "größeren Renovierung" unterzogen werden, mit Ladestationen ausgestattet werden.

Eine Renovierung wird als "umfangreich" eingestuft, wenn die Kosten mindestens ein Viertel des Gebäudewertes ohne Grundstückskosten betragen. Wenn jedoch die Kosten für die Installation von Ladesystemen und Anschlüssen mehr als 7% der Gesamtkosten dieser Renovierung betragen, gilt die Vorrüstungspflicht nicht.

Für Gebäude, die sich im Besitz von KMU befinden und von diesen genutzt werden, sowie für Gebäude, die einer Kategorie angehören oder sich in einem Gebiet befinden, das von diesen Verpflichtungen gemäß der Definition der EVP ausgenommen ist, gelten diese Verpflichtungen nicht.

Wohngebäude

Für Wohngebäude gelten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Parkplätze. Hier sind die Bedingungen, unter denen diese Verpflichtungen gelten:

  • Das Gebäude muss neu sein oder eine größere Renovierung erfahren, die den Parkplatz oder seine elektrische Anlage einschließt.
  • Der Parkplatz muss über mehr als 10 Parkplätze verfügen.
  • Der Parkplatz muss sich innerhalb des Gebäudes befinden oder an das Gebäude angrenzen. Dies bedeutet, dass er sich auf der gleichen Grundstückseinheit befinden und eine funktionale Beziehung zum Gebäude haben muss.

Unabhängig von der Größe des Parkplatzes ist eine Mindestausstattung von 100% aller Parkplätze vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass jeder Parkplatz entsprechend dieser Anforderungen ausgestattet sein muss.

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude unterliegen in den folgenden Fällen Verpflichtungen:

  • Das Gebäude ist neu gebaut oder wird umfassend renoviert, einschließlich des Parkplatzes oder der elektrischen Anlage.

  • Der Parkplatz verfügt über mehr als 10 Parkplätze.

  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder grenzt direkt an das Gebäude an, was bedeutet, dass er sich auf demselben Grundstück befindet und eine funktionale Beziehung zum Gebäude hat.

Unabhängig von der Größe des Parkplatzes ist eine obligatorische Mindestausstattung von 20% aller Parkplätze erforderlich, von denen 2% mit mindestens einer Ladestation für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) zugänglich sein müssen.

Gebäude mit gemischter Nutzung mit überwiegender Nutzung als Wohngebäude

Für Wohngebäude bestehen Verpflichtungen unter den folgenden Bedingungen:

  • Das Gebäude ist neu oder wird einer größeren Renovierung unterzogen.
  • Der Parkplatz verfügt über mehr als 10 Parkplätze.
  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder grenzt an das Gebäude an, was bedeutet, dass er das gleiche Grundstück teilt und funktionell mit dem Gebäude verbunden ist.

In diesen Fällen :

  • Wenn der Parkplatz zwischen 11 und 20 Parkplätze hat, ist eine obligatorische Mindestausstattung von 100% der Parkplätze erforderlich.

  • Für eine Anzahl von mehr als 20 Parkplätzen ist eine Mindestausstattung erforderlich. 100% der Parkplätze alle Parkplätze, die hauptsächlich für die Wohnnutzung vorgesehen sind.

Wenn ein Parkhaus beispielsweise 100 Plätze für Anwohner und 100 Plätze für Nicht-Anwohner hat, dann 100% der 100 Anwohnerparkplätze sind betroffen..

Gebäude mit gemischter Nutzung mit überwiegender Nutzung als Nichtwohngebäude

Für Nicht-Wohngebäude gelten die Anforderungen in folgenden Fällen:

  • Das Gebäude wird neu gebaut oder umfassend renoviert.
  • Der Parkplatz verfügt über mehr als 10 Parkplätze.
  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, d.h. er befindet sich auf demselben Grundstück und ist funktionell mit dem Gebäude verbunden.

In diesen Situationen :

  • Wenn der Parkplatz zwischen 11 und 20 Stellplätze hat, ist eine obligatorische Mindestausstattung von 20% aller Stellplätze erforderlich, von denen 2% mit mindestens einem Ladepunkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) zugänglich sein müssen.

  • Bei mehr als 20 Plätzen beträgt die gleiche Mindestausrüstungsquote 20 %. 20% für Parkplätze, die hauptsächlich für Nicht-Wohnzwecke genutzt werden.


Wenn der Parkplatz zum Beispiel 100 Anwohnerparkplätze und 100 Nicht-Anwohnerparkplätze hat, dann sind 20% der 100 Plätze für Nicht-Anwohner sind betroffen.

Übersichtstabelle der Verpflichtungen zur Vorrüstung mit Ladestationen

OBLIGATIONEN
Anzahl der Plätze, die für Parkplätze mit mehr als 10 Plätzen vorgerüstet werden müssen
Zwischen 11 und 20 > 20
Wohngebäude (mit Parkplätzen in oder neben dem Gebäude), die neu sind oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, die den Parkplatz oder seine elektrische Anlage einschließt. 100% `
Neue oder umfassend renovierte Nichtwohngebäude (mit Parkplätzen in oder neben dem Gebäude), die Parkplätze oder elektrische Anlagen beinhalten. 20% der Plätze davon 2 % mit mindestens einer Ladestation für Behinderte zugänglich.
Neue oder erheblich renovierte* Gebäude mit gemischter Nutzung (Parkplätze in oder neben dem Gebäude) mit überwiegender Wohnnutzung 100% Die gleichen Bestimmungen gelten anteilig für die Anzahl der Plätze, die für eine Wohn- oder Nichtwohnnutzung reserviert sind.
Neue oder erheblich renovierte* Gebäude mit gemischter Nutzung (Parkplätze in oder neben dem Gebäude), die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. 20% der Plätze davon 2 % mit mindestens einer Ladestation für Behinderte zugänglich.

Ladestationen in Unternehmen: Leistungsanforderungen

Wie man die richtige Ladestation für sein Unternehmen auswählt

Gemäß dem Dekret vom 13. Juli 2016 sind Unternehmen verpflichtet, elektrische Ladestationen mit einer Mindestleistung von 22 kW auszuwählen. Gemäß den Bestimmungen des Erlasses vom 3. Februar 2017 können sie jedoch Ladestationen mit einer Leistung zwischen 7,4 kW und 22 kW wählen, vorausgesetzt, sie werden durch erneuerbare Energiequellen, wie in der Regel Solarpaneele, betrieben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Gesetz vom 10. März 2023 jedes Unternehmen oder jede Körperschaft zur Installation von Solarschattierungen verpflichtet, wenn die Bodenfläche ihres Parkplatzes mehr als 500 Quadratmeter beträgt. Diese Verpflichtung tritt ab 1ᵉʳ Juli 2023 in Kraft. Unternehmen haben daher ein klares Interesse daran, Solarschattierungen mit Ladestationen zu kombinieren.

Welche Vorteile haben Sie als Unternehmen durch die Subventionierung von Ladestationen?

Advenir-Programm: Was ist das?

Um Ihr Engagement für den ökologischen Wandel als KMU/Kleinbetrieb zu fördern, haben Sie die Möglichkeit, das Advenir-Programm in Anspruch zu nehmen. Dieses Programm wurde 2017 von der ADEME initiiert und gewährt Prämien an Unternehmen, die Ladestationen installieren möchten. 

In Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Akteuren des Energiesektors kombiniert Advenir Energiesparzertifikate (EEC) mit öffentlichen Zuschüssen zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Auf diese Weise bietet Advenir eine umfassende und maßgeschneiderte Unterstützung für jedes Projekt. Das Ziel ist es, die Energiewende zu unterstützen, indem die Finanzierung der Installation von Elektrofahrzeugen in Europa finanziert wird.Installation von 120.000 Ladepunkten bis 2025..

Die Höhe der Prämie wird für jedes Projekt individuell festgelegt und hängt von einem Fördersatz ab, der je nach Art des Parkplatzes variiert, wobei die Obergrenze zwischen 600 € und 960.000 € pro Ladepunkt liegt:

  • Ein Satz von 50% gilt für einen Höchstbetrag vor Steuern pro Ladepunkt von 2.200 bis 960.000 €, der für einen privaten Parkplatz für LKW-Flotten bestimmt ist.
  • Für einen privaten, öffentlich zugänglichen Parkplatz gilt ein Satz von 30 % für einen Höchstbetrag vor Steuern pro Ladepunkt von 1.000 bis 2.700 €.
  • Ein Satz von 30 % wird auch für einen Höchstbetrag vor Steuern pro Ladepunkt von 1.000 € für einen privaten, öffentlich zugänglichen Parkplatz (mittleres Ziel) angewandt.
  • Für Flotten und Mitarbeiter von Unternehmen, die Fahrzeuge kurzfristig vermieten, gilt ein Satz von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 600 € vor Steuern pro Ladepunkt.


Zu lesen : Die Installation von Ladestationen in Unternehmen

Sachleistungen: Was ist das?

Die Verwaltung des Sachvorteils (NV) für das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Vor der Einführung der aktuellen Regelung, die bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft ist, wurde die Übernahme der Ladekosten durch den Arbeitgeber als Sachleistung betrachtet, die für den Arbeitnehmer einkommenssteuerpflichtig war. Dies führte zu Fragen über die Besteuerung dieses Vorteils.

 

HINWEIS: AB 1ᵉʳ JANUAR 2025 WIRD DAS KOSTENLOSE AUFLADEN VON ELEKTROFAHRZEUGEN AM ARBEITSPLATZ FÜR ARBEITNEHMER NICHT MEHR VERFÜGBAR SEIN.

 

Glücklicherweise hat die französische Regierung, um die Einführung von Elektrofahrzeugen und die Energiewende zu fördern, eine Regelung eingeführt, nach der 50% des geldwerten Vorteils für die vom Arbeitgeber übernommenen Ladekosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € pro Jahr abgezogen werden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die steuerlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer zu mildern, die ihr Elektrofahrzeug für Geschäftsreisen nutzen und von einer Ladestation profitieren, die von ihrem Arbeitgeber bezahlt wird.

 

Es ist jedoch zu betonen, dass diese NKA-Ermäßigung nur für das Aufladen am Arbeitsplatz gilt. Die private oder berufliche Nutzung außerhalb der Arbeitszeit wird nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur die Ladekosten für die berufliche Nutzung des Elektrofahrzeugs bei der Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigt werden.

 

Insgesamt stellt diese Regelung eine pragmatische Lösung dar, um die Einführung von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz zu fördern und gleichzeitig die steuerlichen Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu reduzieren. Sie zeigt das Engagement der Regierung für die Förderung nachhaltigerer Praktiken und trägt zur Energiewende und zum Kampf gegen den Klimawandel bei.

Verbesserung der Mitarbeitererfahrung und Stärkung des Arbeitgeberimages

Die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge an Ihrem Standort bietet mehrere Vorteile, um die Erfahrung der Mitarbeiter zu verbessern. Durch das Angebot dieser Annehmlichkeit können die Mitarbeiter ihren Tag optimieren, indem sie Umwege zum Tanken vermeiden, was ihre Zufriedenheit und Loyalität gegenüber dem Unternehmen erhöht. 


Darüber hinaus stellt diese Initiative einen Wettbewerbsvorteil dar, um Talente anzuziehen, insbesondere solche, die sich für nachhaltige Entwicklung interessieren, und stärkt so die Arbeitgebermarke. Indem sie die physische Präsenz am Arbeitsplatz durch eine praktische Ladelösung fördern, verbessern Unternehmen ihr Markenimage und reduzieren gleichzeitig die Reisekosten. Alles in allem ist die Einführung von Ladestationen eine gute Möglichkeit, die Umwelt zu schonen.Die Installation von Ladestationen Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für diese Vorteile zu schärfen und die Unternehmen zu ermutigen, diese Praxis einzuführen.

Obligatorische Installation von Ladestationen durch einen qualifizierten Elektriker (EVRI)

Vorlage für eine VRI-Spezifikation

Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EEV) muss von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden, um die Sicherheit und die Einhaltung der Normen zu gewährleisten. Der Umgang mit Elektrizität birgt potenzielle Risiken und eine unsachgemäße Installation kann die Sicherheit der Nutzer und der elektrischen Anlagen gefährden. Wenden Sie sich an einen Elektriker. eines qualifizierten Elektrikers, der auf EEVR spezialisiert ist stellt sicher, dass die Installation den geltenden Vorschriften entspricht und dass die Ladestationen ordnungsgemäß funktionieren.

Darüber hinaus erhalten Sie eine kompetente Beratung bei der Auswahl des optimalen Standorts für die Ladestationen, um eine effiziente und sichere Nutzung zu gewährleisten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Installation von Ladestationen durch einen qualifizierten Elektriker unerlässlich ist, um die Sicherheit und Leistung dieser Geräte zu gewährleisten.

Seit Januar 2017 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mehr als 3,7 Kilowatt (kW) von einem Elektriker mit EVRI-Qualifikation durchgeführt werden muss. Für Ladestationen mit einer geringeren Leistung ist die Arbeit eines EEVR-Elektrikers nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, um die Qualität der Installation zu gewährleisten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit der Installationen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den Normen entsprechen.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpflichtung zur Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen ein wesentlicher Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität ist. Diese Initiative, die durch präzise Vorschriften und staatliche Anreize wie das Advenir-Programm unterstützt wird, bietet erhebliche Vorteile, die von einer verbesserten Erfahrung der Mitarbeiter bis hin zu einem verbesserten Markenimage reichen. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Elektrikern können Unternehmen die Einhaltung von Sicherheitsstandards gewährleisten und die Vorteile des Übergangs zur Elektromobilität maximieren, während sie gleichzeitig einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.

 

Für weitere Informationen haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema zusammengestellt, um die verschiedenen Aspekte des Themas zu erläutern: 

 

Wenn Sie mehr über das Thema über die Steuergutschrift für Ladestationen auf 2024 erfahren möchten.lesen Sie bitte unseren Artikel zu diesem Thema.

Beev steht für Informationen und Ratschläge zur Verfügung, die für die Installation von Ladestationen für Fachleute oder Unternehmen erforderlich sind.

Fotos von Imane BENSALAH
Imane BENSALAH

Erkunden Sie mit mir die Revolution der nachhaltigen Mobilität durch meine Artikel über Elektrofahrzeuge. Entscheiden Sie sich für ein umweltfreundliches und leistungsstarkes Fahren, indem Sie auf Elektrofahrzeuge umsteigen. Sind Sie bereit für den Wechsel? Ich begleite Sie bei Ihrem Übergang zu einem grüneren Fahrstil!

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