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Haushaltsgesetz 2024: Steuerregelungen, die sich auf Ihre Elektroflotte auswirken

Haushaltsgesetz 2024

Seit mehreren Jahren werden von der französischen Regierung zahlreiche Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigeren Mobilität ergriffen. Nach Angaben von Averesind Unternehmen der größte Anteil an den Neuwagenkäufen. über 50 % der jährlichen Neuzulassungen von Fahrzeugen. in ganz Frankreich. Sie sind daher zu einem großen Teil Akteure der Energiewende... und unterliegen daher auch der Besteuerung von Kraftfahrzeugen Die Steuer wird in der Regel auf die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeugflotten ausgerichtet.

Der am 21. Dezember 2023 endgültig verabschiedete Entwurf des Finanzgesetzes 2024 (PLF 2024) erhebliche Änderungen an den Steuerregelungen für Kraftfahrzeuge vor.

Die Änderungen konzentrieren sich auf drei Bereiche: die Einschränkung des Umweltbonus Umweltbonus, die Verschärfung des Bonus ökologischer Malus und die Überprüfung der jährlichen Steuern auf CO2-Emissionen und Luftschadstoffe. Diese Maßnahmen sollen den Kauf oder die Nutzung von nachhaltigeren Fahrzeugen fördern, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. den CO2-Fußabdruck Emissionen von Privat- und Geschäftsreisen zu senken.

Erfahren Sie, wie sich diese wichtigen steuerlichen Entwicklungen auf die Verwaltung Ihres Fuhrparks auswirken können.

Lesen Sie auch →→. Die Begrünung Ihrer Fahrzeugflotte durch CSR?

Inhaltsverzeichnis

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Die neuen Bedingungen für den Umweltbonus

Zur Erinnerung: Der Umweltbonus ist eine Maßnahme, die seit 2008 in Kraft ist und im Rahmen des Umweltaktionsprogramms geschaffen wurde. Grenelle de l'Environnement (Umweltgipfel) eingeführt wurde.. Sein Ziel ist es, den Kauf oder die Nutzung (Langzeitmiete) von umweltfreundlichen Fahrzeugen durch die Zahlung einer Prämie an Privatpersonen und Unternehmen zu fördern. Der Umweltbonus blieb bis 2021 unverändert, dann wurde er gesenkt (von 7.000 auf 6.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos). Das Finanzgesetz 2024 veranlasst eine drastischere Überarbeitung dieser Regelung, da die Berechnungsmethode des Umweltbonus und die Bedingungen für seine Gewährung seit dem 1. Januar vollständig überarbeitet wurden.

Die Umweltbewertung

Die wichtigste Neuerung beim Umweltbonus ist, dass er nicht mehr nur von der Berechnung des Schadstoffausstoßes eines Fahrzeugs während der Nutzung abhängt. Es werden auch andere Kriterien berücksichtigt, wie z. B. derCO2-Fußabdruck, der mit der Produktion des Fahrzeugs verbunden istEmissionen, die bei der Herstellung, dem Transport und der Vermarktung entstehen. Konkret bedeutet dies, dass wenn ein Auto in China produziert und dann nach Frankreich exportiert wird, seine Berechtigung für den Bonus in Frage gestellt werden kann, auch wenn es sich um ein Fahrzeug mit niedrigen Emissionen handelt.

Die neuen Kriterien für die Gewährung des Umweltbonus unterliegen einer spezifischen Berechnungsmethode, die in dem Dekret Verordnung Nr. 2023-886.. Dies ist die ADEME (Agence de l'Environnement et de la Maîtrise de l'Energie) ist für die Bewertung der Fahrzeuge zuständig und vergibt eine Note, die so genannte Umweltpunktzahl. Um für den Umweltbonus in Frage zu kommen, muss ein Fahrzeug eine Punktzahl zwischen 0 und 1 erreichen. zwischen 60 und 80 Punkten liegen..

Das Dekret besagt, dass 70% der Punktzahl sich auf die "Lebenszyklusphasen eines Fahrzeugs vor der Nutzung auf der Straße" bezieht, d.h. auf die Produktionsbedingungen, die für die Herstellung verwendeten Ressourcen, die vom Hersteller bevorzugten Materialien und den Transport des fertigen Produkts zu den Vertriebs- oder Verkaufsnetzen.

Die verbleibenden 30 %. beziehen sich auf die "Verwendung von recycelten und biobasierten Materialien im Fahrzeug sowie die Reparaturfähigkeit der Batterie ".

Diese neuen Beschränkungen gelten für neue Fahrzeuge, die im Rahmen von LDD erworben oder geleast werden. nach dem 15. Dezember 2023.

Andere Bedingungen für den Umweltbonus

Wie in den Vorjahren gibt es eine Obergrenze für den Kaufbetrag. Der Wert des Fahrzeugs (gekauft oder gemietet mit LDD) muss mindestens weniger als 47.000 EUR betragen..

Andererseits darf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs nicht überschritten werden. darf 2,4 Tonnen nicht überschreiten..

Schließlich verpflichtet sich der Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs, es mindestens ein Jahr lang zu halten oder einen Kilometerstand von 6.000 km zu erreichen, bevor er es veräußert, weiterverkauft oder den Leasingvertrag auflöst.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Umweltbonus jetzt nur noch für 100 % elektrische Fahrzeuge gilt. Plug-in-Hybridmodelle sind von der Regelung ausgeschlossen. Eine Liste der Neuwagen, die 2024 für den Umweltbonus in Frage kommen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Amtsblatt veröffentlicht..

Mit dem Erlass vom 5. Februar 2024 wurde der Erlass vom 14. Dezember 2023 zur Festlegung der Liste der förderfähigen Versionen von elektrischen Personenkraftwagen geändert. Die folgenden Modelle wurden hinzugefügt:

Quelle: Légifrance

Hilfe nur für Privatpersonen?

Am 13. Februar 2024 läutete die Regierung das Ende des Umweltbonus für juristische Personen ein. Diese betrug 3.000 EUR für den Kauf oder die Miete eines 100%igen Elektroautos.

Unternehmen erhalten jedoch weiterhin einen Umweltbonus in gleicher Höhe. für den Kauf von elektrischen Nutzfahrzeugen.Wie wir später sehen werden.

Für Privatpersonen ist diese Förderung weiterhin vorgesehen, wird jedoch für die wohlhabendsten Haushalte um 1.000 EUR gesenkt. Die Kriterien für die Gewährung der Beihilfe bleiben die gleichen, d.h. der Höchstwert des Fahrzeugs und das steuerliche Referenzeinkommen des Haushalts.

Seit dem 13. Februar 2024 beträgt die Höhe der Prämie somit 4.000 Euro. (gegenüber 5.000 Euro im Jahr 2023). Für Personen mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von 15.400 Euro oder weniger gilt jedoch ein Aufschlag von 3.000 Euro, so dass die Prämie wie in den Vorjahren 7.000 Euro beträgt.

Gebrauchtwagen wurden aus der Regelung herausgenommen (die Prämie von 1.000 Euro wird nicht mehr für den Kauf eines gebrauchten Elektroautos gewährt). 

Gut zu wissen: Wie bisher ist der Umweltbonus weiterhin mit der Prämie für den Kauf von Fahrzeugen kumulierbar. Umstellungsprämie (deren Tarife ebenfalls gesenkt wurden und die nur noch für den Kauf eines 100 % elektrischen Fahrzeugs gilt) und dem Aufschlag von 1.000 Euro, der Privatpersonen gewährt wird, die in einer Umweltzone wohnen oder arbeiten.

Auf der Seite der leichten Nutzfahrzeuge (LNF)

Unternehmen, die sich für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen interessieren.Sie können ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb ausstatten. oder Wasserstoff betrieben werden, können noch von einem Bonus profitieren. 3.000 Euro Umweltbonus erhalten..

Die Methode zur Berechnung der Förderfähigkeit ist die gleiche wie bei Privatfahrzeugen, da auch die Umweltpunktzahl berücksichtigt wird. Allerdings gelten die Preis- und Gewichtsgrenzen nicht.

Das Unternehmen verpflichtet sich, das Nutzfahrzeug mindestens zwei Jahre lang zu behalten.

Die Verschärfung des ökologischen Malus

Der ökologische Malus ist eine Steuer, die von den Besitzern neuer Fahrzeuge, die als umweltschädlich eingestuft werden, bei der Zulassung entrichtet werden muss. Sie gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Fahrzeuge.

Die Auswirkungen der Umwelt-Malus-Regelung auf die Unternehmensflotten hängen von der Zusammensetzung der Flotten ab. Wenn ein Unternehmen beschließt, Fahrzeuge anzuschaffen, die nicht den geltenden Umweltstandards entsprechen, kann dies zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. 

Das Haushaltsgesetz 2024 sieht eine Verschärfung des ökologischen Malus vor. (Artikel 97). Für Unternehmen kommt diese Regelung zu den Beschränkungen hinzu, die durch das dem Gesetz LOM (Loi d'Orientation des Mobilités). Zur Erinnerung: Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Umweltfreundlichkeit von Unternehmensflotten zu fördern, indem es eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen vorschreibt. Quoten für saubere Fahrzeuge.. Im Jahr 2024 müssen Unternehmen mit einem Fuhrpark von mehr als 100 Einheiten mindestens Folgendes einführen 20 % Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge einsetzen. bei ihrer Erneuerung.

Das zugrunde liegende Ziel dieser Maßnahme, Unternehmen dazu zu bringen, ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Mobilität zu überdenken, wurde bislang nicht erreicht. Laut der NGO Transport and Environmentnur 4 von 10 Unternehmen ihre Elektrifizierungsquoten gemäß den Richtlinien des LOM-Gesetzes bis 2023 überarbeitet haben.. Derzeit werden keine finanziellen Strafen in Betracht gezogen und das LOM-Gesetz bleibt eine "Anreizmaßnahme".

In diesem Zusammenhang bietet sich der ökologische Malus als Alternative an, um Unternehmen zu bestrafen, die die Quoten nicht umsetzen.

Im Jahr 2024 basiert die Berechnung des ökologischen Malus auf denselben Kriterien wie im Jahr 2023, d.h. auf den folgenden Werten CO2-Emissionen Emissionen und dem CO2-Ausstoß. Gewicht des Fahrzeugs.. Diese werden jedoch erheblich verschärft.

Eine niedrigere Auslöseschwelle

Seit dem 1ᵉʳ Januar 2024 ist der Grenzwert für den Schadstoffausstoß auf 1ᵉʳ erhöht worden. Der Schwellenwert für die Auslösung des Malus wurde erhöht. Grenzwert für den Schadstoffausstoß gesenkt. 123 g/km auf 118 g/km CO2-Emissionen. (WLTP-Tabelle). Die Höhe des Malus beginnt bei 50 Euro und staffelt sich bis zum schwindelerregenden Höchstbetrag von 60.000 Euro für Emissionen über 193 g/km..

Mit der Herabsetzung des Schwellenwertes wird eine neue Kategorie von Fahrzeugen betroffen. Autos mit Verbrennungsmotoren werden ausdrücklich angesprochen, da eine sehr große Anzahl von Modellen betroffen ist. Autos mit Mild-Hybrid-Motoren mit einem durchschnittlichen Emissionswert von 118 g/km werden nun besteuert.

2020 2021 2022 2023 2024
CO2-Wert in g/km
138
133
128
123
118
Maximaler Malus
20 000 €
30 000 €
40 000 €
50 000 €
60 000 €

Geänderte Obergrenzen

Parallel zur Senkung der Auslöseschwelle wird die Höchstgrenze von 50.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. 50.000 EUR auf 60.000 EUR. für Fahrzeuge mit einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 193 g/km.

Diese Maßnahme zielt insbesondere auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab, die die höchsten Emissionen verursachen, wie z.B. SUVs. 

Wenn die Änderung der Obergrenzen und die Senkung der Auslöseschwellen gegeneinander abgewogen werden, kann die finanzielle Gegenleistung um mehr als das Doppelte erhöht werden. Die finanzielle Sanktion, die sich daraus ergibt, kann sich vervielfachen. verdreifacht werden. Vor Inkrafttreten des Finanzgesetzes wurde beim Kauf eines Neuwagens mit einem Schadstoffausstoß von 194 g/km ein Malus von 17.490 Euro fällig. Nunmehr beträgt der Malus für die gleiche Kategorie 60.000 Euro - ein Betrag, der in einigen Fällen den Wert des Fahrzeugs übersteigt.

Die Regierung wies darauf hin, dass dies ein Mangel an Entschlossenheit gegenüber den Besitzern von umweltschädlichen Fahrzeugen sei.

CO2-Preisliste 2024, WLTP-Methode

Emissionen (g/km CO2) Malus 2023 (in €) Malus 2024 (in €)
118 0 50
119 0 75
120 0 100
121 0 125
122 0 150
123 50 170
124 75 190
125 100 210
126 125 230
127 150 240
128 170 260
129 190 280
130 210 310
131 230 330
132 240 360
133 260 400
134 280 450
135 310 540
136 330 650
137 360 740
138 400 818
139 450 898
140 540 983
141 650 1 074
142 740 1 172
143 818 1 276
144 898 1 386
145 983 1 504
146 1 074 1 629
147 1 172 1 761
148 1 276 1 901
149 1 386 2 049
150 1 504 2 049
151 1 629 2 370
152 1 761 2 544
153 1 901 2 726
154 2 049 2 918
155 2 049 3 119
156 2 370 3 331
157 2 544 3 552
158 2 726 3 784
159 2 918 4 026
160 3 119 4 279
161 3 331 4 543
162 3 552 4 818
163 3 784 5 105
164 4 026 5 404
165 4 279 5 715
166 4 543 6 126
167 4 818 6 537
168 5 105 7 248
169 5 404 7 959
170 5 715 8 770
171 6 039 9 681
172 6 375 10 692
173 6 724 11 803
174 7 086 13 014
175 7 462 14 325
176 7 851 15 736
177 8 254 17 247
178 8 671 18 858
179 9 103 20 569
180 9 550 22 380
181 10 011 24 291
182 10 488 26 302
183 10 980 28 413
184 11 488 30 624
185 12 012 32 935
186 12 552 35 346
187 13 109 37 857
188 13 682 40 468
189 14 273 43 179
190 14 881 45 990
191 15 506 48 901
192 16 149 51 912
193 16 810 55 023
194 17 490 60 000
195 18 188 60 000
196 18 905 60 000
197 19 641 60 000
198 20 396 60 000
199 21 171 60 000
200 21 966 60 000
201 22 781 60 000
202 23 616 60 000
203 24 472 60 000
204 25 349 60 000
205 26 247 60 000
206 27 166 60 000
207 28 107 60 000
208 29 070 60 000
209 30 056 60 000
210 31 063 60 000
211 32 094 60 000
212 33 147 60 000
213 34 224 60 000
214 35 324 60 000
215 36 447 60 000
216 37 595 60 000
217 38 767 60 000
218 39 964 60 000
219 41 185 60 000
220 42 431 60 000
221 43 703 60 000
222 45 000 60 000
223 46 323 60 000
224 47 672 60 000
225 49 047 60 000
> 226 50 000 60 000

Quelle: Légifrance

Massensteuer in Gang gesetzt

Die Gewichtssteuer oder Malus nach Gewicht ist eine Steuerregelung, die speziell auf Fahrzeuge in Abhängigkeit von ihrem Gewicht abzielt. Bisher galt sie für Modelle mit einem Gewicht von mehr als 1,8 Tonnen. Im Jahr 2024 wurden neue Regeln vereinbart: Der Schwellenwert für die Auslösung des Malus wird auf 5,5 kg pro Fahrzeug angehoben. auf 1,6 Tonnen gesenkt..

Andererseits wird der Malus schrittweise verschärft, wobei der Tarif proportional zu den überschüssigen Kilogramm steigt. Die Berechnungsregel, die eine Strafe von 10 Euro pro überschüssigem Kilogramm vorsah, wird durch eine Regelung ersetzt, bei der die Höhe der Strafe in Abhängigkeit von der Menge des überschüssigen Kilogramms festgelegt wird. eine progressive Skala.Die Höhe der Überschreitung des Grenzwerts für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,1 Tonnen beträgt bis zu 30 Euro pro Kilogramm.

Gewicht des Fahrzeugs (kg) Grenztarif (€)
Bis zu 1.599
0
Von 1.600 bis 1.799
10
Von 1.800 bis 1.899
15
Von 1.900 bis 1.999
20
Von 2.000 bis 2.100
25
Ab 2.100
30

Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bisher nicht betroffen waren, werden ab dem 1ᵉʳ Januar 2025 nach Gewicht besteuert. Für Fahrzeuge mit einerReichweite von mehr als 50 km wird jedoch ein Abschlag von 200 kg bis zu einer Grenze von 15% ihres Gesamtgewichts gewährt. 

Höhere Jahresgebühren für Firmenwagen

Die TVS (Taxe sur les Véhicules de Société) (Steuer auf Gesellschaftsfahrzeuge) betrifft alle Unternehmen (oder Einzelunternehmen), die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Fahrzeuge für die Beförderung von Personen erwerben oder nutzen.

Die 2006 eingeführte Mehrwertsteuer wurde 2022 durch ein System mit zwei Komponenten ersetzt:

  • eine Steuer auf CO2-Emissionen 
  • eine Steuer auf das Alter von Personenfahrzeugen.

Im Jahr 2024 wird die Steuer auf das Alter der Fahrzeuge abgeschafft und durch die Steuer auf die Luftverschmutzung ersetzt. Steuer auf den Ausstoß von Luftschadstoffen.. Diese scheinbar harmlose Maßnahme ist für die Besitzer von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß sehr nachteilig, wie wir im Einzelnen sehen werden.

H3: Die Verschärfung der Steuer auf CO2-Emissionen 

Das Haushaltsgesetz 2024 (Artikel 14) sieht eine schrittweise Überarbeitung der Tarife für die CO2-Steuer bis 2027 vor. Die Steuer wird auf der Grundlage mehrerer Kriterien berechnet, die je nach Fahrzeugkategorie variieren: CO2-Emissionsrate, Datum der Inverkehrbringung und in einigen Fällen die Steuerleistung.

Fahrzeuge, die ab März 2020 in Frankreich zugelassen werden, fallen unter die WLTP-Berechnungsmethode. WLTPDie Fahrzeuge werden nach der WLTP-Methode, d.h. dem CO2-Ausstoß pro Kilometer, berechnet:

Anteil der CO2-Emissionen (in g/km) Grenztarif (€)
Bis zu 14
0
Von 15 bis 55
1
Von 56 bis 63
2
Von 64 bis 95
3
Von 96 bis 115
4
Von 116 bis 135
10
Von 136 bis 155
50
Von 156 bis 175
60
Ab 176
65

Fahrzeuge, die seit dem 1ᵉʳ Juni 2004 in Betrieb sind und vom Unternehmen nach dem 1ᵉʳ Januar 2006 erworben oder geleast wurden, fallen unter die NEFZ-Regelung. Die Berechnungsmethode unterscheidet sich. Sie basiert ebenfalls auf den CO2-Emissionen, aber diese werden mit dem Grenztarif multipliziert, wie er in einer Tabelle in Stufen eingeteilt ist.

NEFZ-Skala

Anteil der CO2-Emissionen (in g/km) Grenztarif (€)
Bis zu 12
0
Von 13 bis 45
1
Von 46 bis 52
2
Von 53 bis 79
3
80 bis 95
4
Von 96 bis 112
10
Von 113 bis 128
50
Von 129 bis 145
60
Ab 146
65

Firmenwagen, die nicht unter WLTP oder NEFZ fallen, werden nach der Steuerleistung besteuert:

Skala in Steuerkraft

Bruchteil der zulässigen Leistung in Pferdestärken (PS) Grenztarif (€)
Bis zu 3
1500
4 bis 6
2250
Von 7 bis 10
3750
Von 11 bis 15
4750
Ab 16
6000

Die Steuer auf Luftschadstoffe

Diese neue Steuer wird auf der Grundlage des Kraftstofftyps und des Datums der Inbetriebnahme des Fahrzeugs berechnet. Elektroautos sind von der Steuer befreit. 

Sie betrifft vor allem Fahrzeuge mit der Kategorie Kategorie Crit'Air 3 bis 5Für diese gelten nun erhebliche Geldstrafen.

Der Betrag variiert zwischen 100 Euro für Fahrzeuge mit Crit Air Euro 5 und 6 (vorher 20 Euro) und 500 Euro für andere Fahrzeuge (Euro 4 oder niedriger) (vorher 40 Euro).

Die Reform der Kfz-Steuerregelungen: Bedrohung oder Chance?

Die Entwicklung der Kfz-Steuerregelungen wird immer mehr zu einem Druckmittel der Regierung, um die Vergrünung von Firmenflotten zu fördern und im weiteren Sinne den Kauf von Fahrzeugen, die nicht den Umweltstandards entsprechen, zu verhindern.

Die Überarbeitung der Grenzwerte und Obergrenzen für Treibhausgasemissionen hat einen großen Einfluss auf die Kosten für den Fuhrpark. Auswirkungen auf die Gesamtbetriebskosten von Fahrzeugflotten.. Für Fuhrparkmanager und Entscheidungsträger wird es dringend notwendig, einen Plan für nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Abgesehen von den Zwängen, die sich daraus ergeben, bieten diese operationellen Anpassungen die Gelegenheit, eine positivere Dynamik in Bezug auf die Umweltverantwortung zum Nutzen der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter zu schaffen.

Die Vorwegnahme von steuerlichen und regulatorischen Entwicklungen durch eine angemessene Mobilitätsstrategie bietet mehrere wichtige Vorteile:

  • Verbesserte Kostenkontrolle: Durch die Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen wie z.B. Elektrofahrzeuge können Unternehmen die Steuern für CO2-Emissionen senken, aber auch die Ausgaben für Kraftstoff und Fahrzeugwartung.
  • Verringerung des ökologischen Fußabdrucks: Die Begrünung von Fuhrparks ist Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) und kann den Managern helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. 
  • Ein Wettbewerbsvorteil: Eine effektive Mobilitätsstrategie trägt zur Verbesserung der betrieblichen Effizienz eines Unternehmens bei und stärkt gleichzeitig das Markenimage bei Mitarbeitern, Lieferanten und Verbrauchern. 

 

Für weitere Informationen haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema zusammengestellt, um die verschiedenen Aspekte des Themas zu erläutern: 

Möchten Sie Ihren Fuhrpark grüner machen oder Ihre Elektrifizierungsstrategie optimieren? Beev unterstützt Sie bei jedem Schritt Ihres Flottenumstellungsprojekts, von der Auswahl der richtigen Modelle für Ihre geschäftlichen Herausforderungen über die Kostenkontrolle bis hin zu Finanzierungsoptionen und der Bereitstellung von Ladegeräten. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Experten, um Ihre Bedürfnisse zu definieren und sich beraten zu lassen - kostenlos und unverbindlich! 

Fotos von Adrien-Maxime MENSAH
Adrien-Maxime MENSAH

Wenn Sie an die Elektrifizierung von Fahrzeugen glauben, haben Sie bereits die Hälfte des Weges zum ökologischen Wandel zurückgelegt.

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