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Was ist eine Überabschreibung?
Die Überabschreibung oder zusätzliche Abschreibung ist eine außergewöhnliche steuerliche Abschreibungsmaßnahme für förderfähige produktive Investitionen, die es den Unternehmen ermöglicht, die Güter über einen Prozentsatz ihres Wertes abzuschreiben. Sie wird auf bestimmte förderfähige Güter für bestimmte Unternehmen angewendet.
In anderen Worten, sie reduziert das Steuerergebnis um x% des Selbstkostenpreises der Investitionen.
- Der Betrag wird vom steuerlichen Ergebnis auf der Grundlage der praktizierten Ergebnisse abgezogen.
- Die Steuerersparnis ist endgültig und kann mit anderen Maßnahmen kumuliert werden.
Dieses Programm ermöglicht es Unternehmen, in bestimmte Kategorien von Gütern nach den von der Regierung festgelegten Prioritäten zu investieren. Die förderfähigen Investitionen betreffen in der Regel Ausrüstungen, die für die Produktion oder die Verarbeitung benötigt werden, wie z.B. Werkzeugmaschinen, Traktoren....
Im Jahr 2020 sind die Prioritäten :
- Digitale Transformation in kleinen und mittleren Industrieunternehmen
- Die am wenigsten umweltschädlichen LKWs
- Bestimmte Ausrüstungen von Reedern, etc.
Die Überabschreibungsregelung darf nicht mit der buchhalterischen Abschreibungsmethode verwechselt werden. Die Überabschreibung ist eine rein steuerliche Bestimmung: Sie wird nie verbucht. Sie erlaubt es dem Unternehmen, nur einen Prozentsatz des Wertes seiner Investition abzuziehen.
Dieser Prozentsatz wird über die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt. In Bezug auf Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse wurde die Regelung mit dem Haushaltsgesetz 2019 überarbeitet. Die Sätze liegen zwischen 20% bis 60% des ursprünglichen Wertes für alle Güter, die vor dem 31. Dezember 2021 erworben wurden..
Überabschreibung von umweltfreundlicheren Lastkraftwagen im Jahr 2019
Überabschreibung von umweltfreundlicheren Lastkraftwagen im Jahr 2020
Welche Fahrzeuge sind von der Überabschreibung für umweltfreundlichere LKW betroffen?
L'Artikel 61 des Gesetzes Nr. 2019-1479 vom 28. Dezember 2019 über den Haushalt für 2020. ermöglicht es Unternehmen, 20 bis 60% des ursprünglichen Wertes von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 Tonnen oder mehr abzuziehen, die ausschließlich eine oder mehrere der folgenden Energien nutzen:
- Erdgas und Biomethan als Kraftstoff
- Kraftstoff ED95, der zu mindestens 90,0% aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs besteht.
- Elektrische Energie
- Wasserstoff
Darüber hinaus ist derArtikel 62 des Gesetzes Nr. 2019-1479 vom 28. Dezember 2019 über den Haushalt für 2020. Der Sonderabzug für schwere Lastkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wurde auf diejenigen ausgeweitet, die das Fahrzeug nutzen:
- als Antrieb eine Kombination aus Erdgas und Dieselkraftstoff (Dual-Fuel-Antrieb Typ A1)
- oder deren Motoren für die ausschließliche Verwendung von B100-Kraftstoff (100 % Fettsäuremethylester) ausgelegt und zugelassen sind.
Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die gekauft oder geleast wurden (Miete mit Kaufoption oder Leasing). ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Gut zu wissen: Für Fahrzeuge, die mit dem Kraftstoff B100 betrieben werden, sind nur solche Fahrzeuge förderfähig, deren Motoren für die ausschließliche und unumkehrbare Verwendung von B100 ausgelegt und zugelassen sind. Die ausschließliche Verwendung von B100 wird durch einen technischen Nachweis gewährleistet, der von den Herstellern der betreffenden Fahrzeuge vorgelegt wird.