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Besteuerung, Vorteile und Amortisation von Elektroautos

Besteuerung von Elektroautos

Es wird viel über die Vorteile von Elektrofahrzeugen gesprochen, aber nur wenig über die Besteuerung von Elektrofahrzeugen, die sich als sehr vorteilhaft erweist.

 

Wenn man ein Unternehmen ist, vom einfachen Handwerker bis zum Unternehmen mit einem Fuhrpark, interessiert man sich oft für die Kosten des Besitzes seines/seiner Fahrzeuge(s) und nicht unbedingt für die Steuervorteile, die das Fahrzeug bieten kann.

 

Lesen Sie auch:TCO (Total cost of ownership): Wie kann man sie berechnen und optimieren?

 

Dieser Artikel befasst sich mit der Besteuerung von Kraftfahrzeugen und den Steuervorteilen für saubere Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge, im Vergleich zu ihren Verwandten mit Verbrennungsmotoren. Im Jahr 2024 gelten die folgenden Steuerregeln für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Inhaltsverzeichnis

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VinFast VF 8 Plus Extended Range

Katalogpreis

51 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

473 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 447 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 5.5 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 32 Min.

Mini Countryman

Katalogpreis

41 330 €

(ohne Bonus)

LLD ab

564 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

VinFast VF 8

Katalogpreis

49 490 €

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LLD ab

432 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Tesla Model Y

Katalogpreis

46 990 €

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LLD ab

534 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Renault Kangoo E-Tech EV45 DC 80kW

Katalogpreis

38 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 285 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 12.6 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 24 Min.

Fiat E-Ulysse 75 kWh

Katalogpreis

70 400 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 306 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 13.3 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 38 Min.

Citroën ë-Spacetourer 75 kWh

Katalogpreis

62 720 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Citroën ë-Spacetourer 50 kWh

Katalogpreis

56 720 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 230 km

Renault 5

Katalogpreis

33 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

499 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Fiat 500 Cabrio 42 kWh

Katalogpreis

37 300 €

(ohne Bonus)

LLD ab

615 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 310 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 25 Min.

Fiat 500 Limousine

Katalogpreis

33 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

582 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Fiat 500 3+1 42 kWh

Katalogpreis

35 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

604 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 317 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 9 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 25 Min.

Tesla Model 3

Katalogpreis

57 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

739 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Volkswagen iD.7

Katalogpreis

59 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

822 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Porsche Taycan Cross Turismo Taycan Turbo

Katalogpreis

169 280 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 485 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 3.3 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 17 Min.

Porsche Taycan Taycan Turbo

Katalogpreis

167 840 €

(ohne Bonus)

LLD ab

Einen Antrag stellen

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 435 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 3.2 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 17 Min.

Kia EV3

Katalogpreis

40 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

508 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Kia EV3

Katalogpreis

35 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

465 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Peugeot 308 Hybrid 225

Katalogpreis

47 520 €

(ohne Bonus)

LLD ab

710 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 59 km

Beschleunigung (0 auf 100 km/h): 7.5 Sek.

Opel Astra-e 156 PS

Katalogpreis

40 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

545 €

pro Monat, ohne Einlage für Geschäftsleute

Reichweite (WLTP): 418 km

Beschleunigung (0-100 km/h): 9.2 Sek.

Schnellladung (von 20 auf 80%): 26 Min.

Steuern: Definitionen

Die Besteuerung ist oft ein komplexes Thema. Die Gesetze ändern sich mit jeder Regierung und es ist kompliziert, auf dem Laufenden zu bleiben.

Steuern sind die Gesamtheit der Regeln, die vom Staat oder den Gebietskörperschaften zur Erhebung von Steuern und anderen Zwangsabgaben aufgestellt werden.

 

Kurz gesagt ist die Besteuerung ein Rahmen, der vom Staat geschaffen wurde, um wiederkehrende Einkünfte zu erzielen, um die Bedürfnisse des Landes, in dem Sie praktizieren und leben, zu finanzieren.

Da das Steuerrecht jedoch eine Reihe von Regeln ist, können Sie, wenn Sie diese Regeln beherrschen, diese nicht einfach hinnehmen, sondern zu Ihrem Vorteil nutzen. Dies gilt insbesondere für Firmenwagen.

 

Wir werden hier die Steuervorschriften erläutern, die für Sie von Interesse sind, wenn Sie ein oder mehrere Fahrzeuge für Ihr Unternehmen besitzen und Sie verstehen möchten, was auf dem Spiel steht und wie Sie Ihre Situation optimieren können.

Vergleichstabelle für den Umweltbonus 2023 vs. 2024

Obergrenze 2023 Obergrenze 2024
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto (1) - RFR> 15 400 €(5) 5 000 € 4 000 €
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto (1) - RFR≤ 15.400 €(5) 7 000 € 7 000 €
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto (1) - juristische Person 3 000 € -
Gebrauchte Elektro- oder Wasserstoffautos 1 000 € -
Neue leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb (2) -RFR > 15 400 €(5) 6 000 € 5 000 €
Neues leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb (2) -RFR ≤ 15 400 €(5) 8 000 € 8 000 €
Neue leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb (2) - juristische Person 4 000 € 3 000 €
Gebrauchte leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb 1 000 € -
Neues Elektrofahrzeug mit 2 oder 3 Rädern oder vierrädriges Elektrofahrzeug (3) ≤ 3 kW 100€ 100€
Neues Elektrofahrzeug mit 2 oder 3 Rädern oder vierrädriges Elektrofahrzeug (4) ≥ 3 kW 900€ 900€

Fahrzeugbesteuerung: Nutzfahrzeug oder Personenkraftwagen? Wie wählen?

Wenn man über die Besteuerung von Fahrzeugen spricht, muss man zwischen zwei Arten von Fahrzeugen für Ihr Unternehmen unterscheiden, die einen sehr wichtigen Einfluss auf die Besteuerung Ihres Fuhrparks haben werden.

 

  • Das Nutzfahrzeug (VU) : Ein Fahrzeug, das für die Beförderung von Gütern und nicht von Personen konzipiert ist.
    • Das Nutzfahrzeug muss also eine Spezifikation erfüllen, um im Feld J1 des Fahrzeugscheins den Status eines SUV zu erhalten.
    • Muss maximal 2 Sitzplätze auf dem Vordersitz haben.
    • Keine Rückbank oder Verankerungspunkte haben, die die Nutzung der Rücksitze erlauben.

 

  • Der Personenwagen (PKW) Die meisten dieser Fahrzeuge sind für die Beförderung von Personen und nicht ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegt.
    • Der PKW, der im Feld J1 des Fahrzeugscheins als PKW (Personenkraftwagen) bezeichnet wird, kann bis zu 9 Personen einschließlich des Fahrers befördern.
Besteuerung von Elektrofahrzeugen: Fahrzeugschein

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Die Abschreibung Ihres Fahrzeugs: die geltenden Regeln

Ein Unternehmen kann eine Reihe von Gütern abschreiben. Das Prinzip der Abschreibung von Computern ist weitgehend bekannt, das von Fahrzeugen dagegen kaum. Wenn Sie im Jahr 2024 ein neues Fahrzeug kaufen, gelten die folgenden Steuerregeln. 

 

Gemäß der neuen Änderung des Senats "sollen Unternehmen steuerlich dazu ermutigt werden, Fahrzeuge mit niedrigen und sehr niedrigen Emissionen zu erwerben, um die Begrünung des französischen Fahrzeugparks zu beschleunigen. Wir wird davon ausgegangen, dass mehr als 50 % der neuen Fahrzeuge, die in Verkehr gebracht werden, Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen gehören. Von diesen Fahrzeugen sind 79% Dieselfahrzeuge und nur 4% Elektro- und Hybridfahrzeuge.

 

Ihr Fahrzeug wird im Laufe der Zeit an Wert verlieren, wenn Sie es nutzen. Die Abschreibung berücksichtigt diesen zeitlichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs: Es kann dann als eine Belastung darstellen. für Ihr Unternehmen betrachtet werden. Diese Belastung ist der Wertverlust eines Vermögenswertes im Laufe der Zeit (der Vermögenswert ist Ihr Fahrzeug).

 

Um zu verstehen :

Gewinn = Umsatz - Kosten

 

Einfach ausgedrückt ist die Abschreibung ein Aufwand, der Ihren Gewinn und damit auch Ihre Körperschaftssteuer verringert. Die Abschreibungsregeln für Fahrzeuge sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie ein Nutzfahrzeug oder einen PKW besitzen.

 

Der einfachste Fall : das Nutzfahrzeug. Die Abschreibungsbasis beträgt 100 % über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren.

 

Beispiel Ich habe im Januar 2024 ein neues Nutzfahrzeug für 20.000 € gekauft. Die Abschreibungsdauer beträgt 4 Jahre.

Die jährliche Abschreibung wird 20.000 €/4 = 5.000 € betragen. In meiner Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand für mein Unternehmen daher 5.000 € betragen.

 

Der komplizierteste Fall jetzt, der Personenkraftwagen. Sie werden durch die Besteuerung und die vom Staat aufgestellten Regeln geregelt. Frankreich hat das Ziel, den französischen Fahrzeugbestand durch eine Steuerpolitik, die je nach Fahrzeug mehr oder weniger vorteilhaft ist, immer sauberer zu machen.

 

In diesem Sinne hängt die Abschreibungsbasis vom Jahr der Anschaffung des Fahrzeugs und seiner CO2-Emissionsrate/km ab. Die Abschreibungsbasis unterscheidet sich je nach CO2-Emissionswert des Fahrzeugs gemäß der folgenden Tabelle.

Decke Gekaufte oder geleaste Personenkraftwagen, die ab 2021 in Verkehr gebracht werden.
30 000 €
< 20 g de CO2 / km
20 300 €
Von 20 g bis 50 g CO2 / km
18 300 €
Von 50 g bis 160 g CO2 / km
9 900 €
> 160 g CO2 / km

Bitte beachten Sie: Die unten aufgeführten Abschreibungsgrenzen für dieses Jahr 2024 bleiben unverändert gegenüber denen von 2021.

Kann ich die Mehrwertsteuer für ein Firmenfahrzeug zurückfordern?

Kann ich die Mehrwertsteuer für ein Firmenfahrzeug zurückfordern? Was ist mit Elektroautos? Was sind die Bedingungen und Ausnahmen? 

Die Besteuerung von Fahrzeugen und Elektrofahrzeugen wurde bereits in unseren Artikeln zu diesem Thema behandelt. Wir werden uns hier mit der Mehrwertsteuer für Firmenwagen beschäftigen.

Kurze Geschichte der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (TVA oder Taxe sur la valeur ajoutée) ist eine Verbrauchssteuer, die 1954 in Frankreich eingeführt wurde. Vor der Einführung der Mehrwertsteuer unterlagen die Unternehmen Steuern, die sie auf ihre Verkaufspreise aufschlugen. Das Problem: Je mehr Zwischenhändler es gab, desto höher stieg der Preis.

 

Bei der Mehrwertsteuer zahlt der Endverbraucher unabhängig von der Anzahl der Zwischenhändler die gleiche Steuer, d.h. in der Regel 20% des Preises des Produkts ohne Mehrwertsteuer. 

Der Käufer zahlt daher die Mehrwertsteuer an das Unternehmen, von dem er das Produkt kauft, und nicht an den Staat. 

Jedes Unternehmen, das an der Herstellung des gekauften Produkts beteiligt war, führt diese Steuer an den Staat ab.

 

Nehmen wir ein konkretes Beispiel:

Sie kaufen Ausrüstung für 24.000 € (inkl. MwSt.). In diesem Fall beträgt die Mehrwertsteuer 4.000 €. 

Der Verkäufer wird 4.000 € Umsatzsteuer einziehen (einbehaltene Umsatzsteuer).

Der Verkäufer zieht dann die Mehrwertsteuer ab, die ihm von seinen Lieferanten beim Kauf der Waren berechnet wird, die sogenannte Vorsteuer, und zahlt die Differenz an den Staat zurück. 

 

Das Konzept der Mehrwertsteuer ist jedoch bei Firmenwagen anders.

Kann ich die Mehrwertsteuer auf ein Elektroauto in einem Unternehmen zurückfordern?

In der Theorie nicht. Die MwSt. kann für gewerblich genutzte PKWs nicht erstattet werden, unabhängig von der Art des Kaufs(Langzeitmiete, Leasing mit Kaufoption oder Barkauf).

 

Wenn der Arbeitnehmer das Auto privat für die berufliche Nutzung kauft und dafür Anspruch auf eine Kilometerpauschale hat. Kilometerpauschalemuss er die Mehrwertsteuer zahlen. Das Unternehmen kann die Mehrwertsteuer nicht zurückfordern.

Sie wissen nicht, welches Automodell Sie wählen sollen?

Die Ausnahmen

Sie können die Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn Sie Nutzfahrzeuge oder Firmenwagen kaufen, unabhängig von der Art des Kaufs(Langzeitmiete, Miete mit Kaufoption oder Barkauf): 

 

  • Nutzfahrzeuge (VU) oder leichte Nutzfahrzeuge (VUL). 
  • Industriefahrzeuge (VI).
  • Personenkraftwagen (PKW), aber nur, wenn sie im Rahmen einer Fahrschule oder für die Beförderung von Personen (Taxi, VTC) genutzt werden.
  • Personenkraftwagen (PKW), die zur Vermietung bestimmt sind.
  • zweisitzige Derivate von Personenkraftwagen (PKW), sofern im Fahrzeugschein die Bezeichnung "Kleintransporter" (CTTE) oder 02 für die Anzahl der Sitze angegeben ist.
VAT Elektroauto Unternehmen CTTE

Die Mehrwertsteuer kann zurückerstattet werden, wenn das Fahrzeug an einen Gebrauchtwagenhändler weiterverkauft wird.


Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, ist der Verkauf eines Gutes, das kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnet hat, von der MwSt. befreit (Artikel 261-3-1° des französischen Steuergesetzbuches). Der Käufer eines Firmenwagens kann daher keine Mehrwertsteuer abziehen. 

In einem besonderen Fall des Weiterverkaufs an einen GebrauchtwagenhändlerIn diesem Fall kann das Unternehmen manchmal einen Teil der ursprünglich gezahlten Mehrwertsteuer zurückfordern.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Händler die Mehrwertsteuer zurückfordern kann, wenn das Auto vorher immer im Besitz von Unternehmen war.

Kann ich die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff zurückfordern?

Ja, die Mehrwertsteuer kann auf Kraftstoffe erstattet werden, aber je nach Art des Kraftstoffs gelten unterschiedliche Sätze.

Treibstoff Rückforderbare Mehrwertsteuer
Diesel
80 %
LPG (Liquified Petroleum Gas: eine Mischung aus Butan und Propan)
100 %
CNG
100 %
Elektrizität
100 %

Neben der Mehrwertsteuer genießen Unternehmen eine Reihe weiterer Vorteile. Steuervorteile. in Bezug auf Elektroautos (PKW):

 

Die Steuer auf die Nutzung von Personenfahrzeugen für wirtschaftliche Zwecke

Wie hoch ist die Steuer auf die wirtschaftliche Nutzung von Personenfahrzeugen für Elektroautos?

 

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke ist eine Steuer, die sich auf die Personenkraftwagen eines Unternehmens bezieht. Wie wird sie berechnet? Wie hoch sind die Kosten pro Jahr? Was ist mit Elektroautos? Dies werden wir in diesem Abschnitt zusammen betrachten.

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke: Definition

Um es einfach auszudrücken, Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke ist eine Steuer, die in Frankreich erhoben wird. ist eine Steuer, die Unternehmen betrifft, die ihren Sitz in Frankreich oder eine Niederlassung in Frankreich haben. Diese Steuer betrifft die Personenfahrzeuge, die sie nutzen, besitzen oder vermieten.

Was ist ein Personenwagen?

Dies ist ein Fahrzeug, das für die Beförderung von Personen bestimmt ist. Es hat maximal 9 Sitze einschließlich des Fahrers. Es hat eine Rückbank und kann mehr als 2 Personen befördern. Es trägt die Bezeichnung VP auf dem Kriterium J.1 in Ihrem Fahrzeugschein.

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke ist jährlich an den Service des impôts des entreprises (SIE) zu zahlen .

Sie wird nach mehreren Kriterien berechnet:

 

  • die CO2-Emissionen des Fahrzeugs, 
  • das Datum der Einführung in den Verkehr,
  • der Kraftstoff des Fahrzeugs (Diesel, Benzin).

Wie wird die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke berechnet?

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke (früher TVS) ist eine Summe aus zwei Komponenten:

  • 1ʳᵉ Komponente: Ein Tarif, der in Abhängigkeit von der CO2-Emissionsrate/km angewendet wird.
CO2-Emissionsrate (g/km) Grenztarif
Bis zu 12g/km
0 €
13 bis 45 g/km
1 €
45 bis 52 g/km
2 €
53 bis 79 g/km
3 €
80 bis 95 g/km
4 €
96 bis 112 g/km
10 €
113 bis 128 g/km
50 €
129 bis 145 g/km
60 €
Über 146 g/km
65 €
  • 2ᵉ Komponente: Ein Tarif, der in Abhängigkeit von der Emission von Luftschadstoffen angewandt wird.

 

Das Ziel dieser Komponente ist es, die Fahrzeuge mit der höchsten Umweltbelastung je nach Kraftstoff zu besteuern. Dieselkraftstoff ist umweltschädlicher als Benzin und wird daher höher besteuert.

Jahr der Einführung Benzin Diesel Elektrisch
2011 à 2014
45 €
100 €
0 €
2015 bis jetzt
20 €
40 €
0 €

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke ist die Summe der beiden Komponenten .

 

Beispiel: Ich habe mein neues Fahrzeug im Januar 2019 gekauft, das 138 g/km CO2 ausstößt und mit Diesel betrieben wird.

Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke. = 1ʳᵉ Komponente + 2ᵉ Komponente

= (138 * 6,50) + 40

= 937 €/Jahr

Welche Fahrzeuge sind von der Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke betroffen?

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke betrifft bestimmte Arten von Fahrzeugen:

 

  • Fahrzeuge, die in der Kategorie "VP" registriert sind.
  • Mehrzweckfahrzeuge, die als Klasse "N1" klassifiziert sind und für die Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder Eigentum bestimmt sind.
  • Fahrzeuge mit mindestens 5 Sitzplätzen, deren europäischer Karosseriecode Pick-up-Trucks ist.
    (Ein Sitzplatz wird als vorhanden betrachtet, wenn das Fahrzeug mit "zugänglichen" Verankerungen ausgestattet ist, d.h., die benutzt werden können).

Gut zu wissen: Nutzfahrzeuge vom Typ Kastenwagen oder Lieferwagen fallen nicht unter die Klassifizierung als Personenkraftwagen. 

 

Kurz gesagt, wenn das Fahrzeug :

  • Waren transportiert, zahlen Sie keine Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke.
  • Personen befördert, sind Sie steuerpflichtig.

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen zu wirtschaftlichen Zwecken für wirtschaftliche Zwecke für Elektroautos

Elektrofahrzeuge unterliegen nicht der Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen zu wirtschaftlichen Zwecken.
Diese Befreiung gilt nur für Fahrzeuge, die weniger als 20 g/km CO2 ausstoßen.

 

Wie bereits erwähnt, ist die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke die Summe der beiden Komponenten. Die Berechnung für Elektroautos ist daher anders.

 

Beispiel: Ich habe im Januar 2019 mein Elektrofahrzeug gekauft, das 0 g/km CO2 ausstößt und mit elektrischer Energie betrieben wird.

 

Die Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke. = 1ʳᵉ Komponente + 2ᵉ Komponente

= 0 + 0

= 0 €

Welche anderen Fahrzeuge sind von der Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke befreit?

In einigen Fällen sind Sie von der Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke befreit:

 

  • Transportfahrzeuge, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Taxis und VTC);
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Verkauf bestimmt sind. (z.B. Autos von Autohändlern);
  • Fahrzeuge, die für Behinderte zugänglich sind Wenn ein Fahrzeug für eine behinderte Person zugänglich ist, fällt es unter die Kategorie M1, wodurch es von der Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke befreit werden kann.
  • Fahrzeuge, die gleichzeitig mit Benzin und Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden, sind dauerhaft (bei einem CO2-Ausstoß von bis zu 50 g/km) oder vorübergehend (bei einem CO2-Ausstoß zwischen 60 und 100 g/km) von der ersten Komponente des Steuertarifs befreit. Die Steuer wird von der ersten Komponente des Steuertarifs befreit.
  • Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sindWenn der Zweck des Unternehmens die Vermietung von Fahrzeugen ist;
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Unterricht bestimmt sind (außer für Unternehmen, die Sportfahrer auf Rennstrecken sind, die steuerpflichtig sind);
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den landwirtschaftlichen Gebrauch bestimmt sind (Personenwagen).

Elektrofahrzeuge sind daher von dieser Belastung für Unternehmen befreit. Dies ist jedoch nicht der einzige steuerliche Vorteil von Elektrofahrzeugen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier über die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. 

 

Lesen Sie auch -. TCO (Total cost of ownership): Wie kann man sie berechnen und optimieren?

Bonus: Abschreibung der Batterie von Elektrofahrzeugen

Ja, ja, Sie haben richtig gelesen, es ist möglich, die Batterie eines Elektrofahrzeugs abzuschreiben, die als Ausrüstung des Fahrzeugs betrachtet wird und daher auf der Grundlage einer von Ihrem Händler übermittelten Rechnung abgeschrieben werden kann.

 

Die Abschreibungsbasis für die Batterie liegt je nach Leistung der Batterie zwischen 10.000 € und 26.000 € und kann entweder über ein Jahr oder über die Dauer des Besitzes des Fahrzeugs vorgenommen werden.
Die Batterie kann unabhängig von ihrem Wert abgeschrieben werden:
 

 

  • Die Abschreibung erfolgt vom Tag des Kaufs bis zum Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens oder über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. 

Oder,

  • Dies hat den Vorteil, dass es keine Obergrenze für die steuerlich absetzbare Abschreibung gibt. 
 
 
Wenn Sie beispielsweise ein Elektrofahrzeug für 44.990 € (inkl. MwSt.) und eine Batterie für 12.000 € (inkl. MwSt.) kaufen möchten, beträgt die steuerlich absetzbare Abschreibung : 
  • 30.000 € für das Fahrzeug 
  • 12.000 € für die Batterie 
 
Ein anderes Beispiel: Bei einem Elektrofahrzeug, das 41.800 € (inkl. Steuern) und die Batterie 13.000 € (inkl. Steuern) kostet, beträgt die steuerlich absetzbare Abschreibung : 
 
  • 30.000 € für das Fahrzeug.
  • 13.000 € für die Batterie.

Besteuerung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor VS Elektrofahrzeuge

Diesel-Fahrzeug Elektrisches Fahrzeug
Grundpreis
33 000 €
33 000 €
CO2
138 g/km
0 g/km
Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke
937 €/Jahr
0 €/Jahr
Abschreibungsbasis
9 900 €
30 000 €
Dämpfung der Batterie
0 €
+ 10 000 €

Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen wird daher im Jahr 2024 günstiger sein.

Zusätzlich zu den Einsparungen bei den Kraftstoffkosten können Sie von einer attraktiven Steuerpolitik profitieren: 

 

  • Die Abschreibungsbasis von 30.000 € für Elektrofahrzeuge wurde beibehalten.
  • Keine Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen für wirtschaftliche Zwecke.
  • Befreiung von den Gebühren für den Fahrzeugschein in den meisten Regionen Frankreichs.
  • Möglichkeit, die Batterie Ihres Elektrofahrzeugs je nach Fall abzuschreiben.

Zusammenfassung

Bevor Sie Ihren nächsten Firmenwagen auswählen, sollten Sie sich gut über die Besteuerung informieren. Neben dem guten Image und der Kraftstoffersparnis ist ein Elektroauto eine echte steuerliche Chance für Sie, jetzt, da Sie die Spielregeln verstanden haben. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist eine Chance für Ihr Unternehmen und Sie sollten damit beginnen, sich damit zu befassen.

 

Lesen Sie auch -. TCO (Total cost of ownership): Wie kann man sie berechnen und optimieren?

Fotos von Anaëlle Babled
Anaëlle Babled

Durch das Verfassen von Artikeln möchte ich Privatpersonen und Unternehmen beim Umstieg auf Elektroautos unterstützen und so die Entwicklung sanfter Mobilität fördern.

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